Allgemeine Nutzungsbedingungen
Mit dem Betreten der Anlage bzw. mit der Buchung eines Hallenplatzes werden die nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich anerkannt:
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Spielberechtigt sind Vertragspartner des Tennisclub Blau-Weiß Maxdorf e.V., die Ihren vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Mietzahlung, nachgekommen sind.
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Die Dauer der Hallensaison wird durch den Vorstand festgelegt.
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Der Belegungsplan der Tennishalle ist unter https://tc-maxdorf.ebusy.de ersichtlich.
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Eine Spielberechtigung besteht nur auf den gebuchten Plätzen.
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Für die Dauer der Spielzeit ist die Hallenuhr maßgebend.
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Im Falle des Eigenbedarfs des Vereins, stellt der Mieter den Hallenplatz gegen zeitanteilige Erstattung der Miete zur Verfügung.
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Plätze, die nicht dauervermietet sind, dürfen nur nach vorheriger Entrichtung des Mietpreises bespielt werden.
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Die Weitergabe von Hallenplätzen an Dritte ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass diese die Hallenordnung in jedem Punkt beachten. Für die Einhalten der Regelungen durch Dritte ist der Mieter verantwortlich.
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Der Vorstand hat das Recht zu Platz- und Buchungskontrollen, auch in Bezug auf die Korrektheit der Reservierung und der anwesenden Personen.
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Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht für Schäden/Verletzungen jeglicher Art des Mieters und der Mitspieler.
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Der Mieter haftet für angerichtete Schäden (Tennishalle, weitere Räume, Zugänge), welche durch ihn oder von ihm eingeladene Mitspieler/Zuschauer oder sonstige von ihm in der Halle geduldete Personen verursacht werden.
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Die Halle darf nur in sauberen Hallentennisschuhen mit glatter Laufsohle bei der kein Abrieb entsteht, betreten und bespielt werden. Dies gilt auch für alle Zuschauer, die die Plätze betreten wollen.
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Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken in der Halle sind untersagt. Ausnahme: Mineralwasser.
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Abfall ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.
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Rauchen in der Halle und den Umkleideräumen ist strengstens verboten.
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Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu öffnen.
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Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtautomaten und Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
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Die jeweils gültigen Verordnungen, behördlichen Auflagen für die Hallennutzung sind zu beachten.
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Zuwiderhandlungen gegen die Hallenordnung berechtigen den Verein das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.